Aufnahmekriterien

Auftrag und Ziele der KiTa Himmelszelt


Die Tageseinrichtung für Kinder „ Himmelszelt“ ist eine Einrichtung der Ev. – Luth.  Kirchengemeinde Paderborn. Die Kirchengemeinde sieht den Auftrag und das Ziel der Kindertageseinrichtung für Kinder in den Äußerungen der Landeskirche, die mit der Zustimmung des Ev. Fachverbandes und des Vorstandes des Diakonischen Werkes formuliert und in einer Handreichung für die Presbyterien vom 15.07.1981 veröffentlicht wurden:

„ Die Kirchengemeinde ist zur Trägerschaft ihrer Tageseinrichtung für Kinder durch das  Evangelium von Jesus Christus beauftragt. Die Einrichtung hält die Aufgabe, Kindern und Eltern christliche Lebenshaltungen und Werte zu vermitteln. Auf dieser Grundlage fördert sie die Kinder bei der Entwicklung ihrer Persönlichkeit, ihrer Gemeinschaftsfähigkeit und ihrer Fähigkeit zum Umgang mit der Umwelt. Sie unterstützt die Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder und führt die Familien an das Leben der Kirchengemeinde heran. Mit diesem Verständnis wird die Arbeit in der evangelischen Einrichtungen für Kinder gemeinsam vom Presbyterium, Erzieherinnen/ Erziehern und Eltern gestaltet.“
 

Anmeldevorgang

Gemäß dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) werden in den Kindertageseinrichtungen Kinder unter drei Jahren sowie Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Schulpflicht aufgenommen.
 

  • Eine Aufnahme erfolgt in der Regel zu Beginn eines Kindergartenjahres, das ist der 01.08. eines jeden Jahres. Werden unterjährig Plätze frei, so wird zeitnah nachbesetzt.
  • Der Anmeldezeitraum für das kommende Kitajahr wird im Kita-Navigator oder der Tageszeitung bekanntgegeben.
  • Die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes setzt grundsätzlich voraus, dass Erziehungsberechtigte vor Inanspruchnahme den für ihr Kind gewünschten Betreuungsbedarf, den gewünschten Betreuungsumfang und die Betreuungsart schriftlich angezeigt wird.
  • Die Anzeige erfolgt persönlich in der Kita und auch im Kita-Navigator.
  • Der individuelle Bedarf der Familie  wird durch ein persönliches Gespräch mit der Leitung der Kindertageseinrichtung ermittelt. Die Eltern vereinbaren nach der Anmeldung im Onlinesystem einen Termin mit der Leitung der Einrichtung oder werden von der Leitung zum Gespräch, Infotag o.a. eingeladen.

 

Aufnahmekriterien

Auf der Grundlage der Bedarfssituation und in Abstimmung mit der städt. Jugendhilfeplanung wird jährlich das Betreuungsbudget jeder Einrichtung überprüft und für das kommende  Kindergartenjahr festgelegt. Somit ergibt sich die Anzahl der freien Platz- und Stundenkapazität  für die Einrichtung.

Die folgenden Aufnahmekriterien gelten für die freien Plätze, die im Rahmen des jeweils festgelegten Betreuungsbudgets zu Beginn eines jeden Kitajahres, durch die Leitung der Kindertageseinrichtung, zu vergeben sind. Diese Aufnahmekriterien werden berücksichtigt und in gegenseitiger Gewichtung miteinander abgewogen:
 

  • Individueller Bedarf, wie z. Bsp. persönliche Notlage, alleinerziehend, Berufstätigkeit beider Elternteile
  • Getaufte Kinder aus dem Bereich des Lukas-Bezirkes, die als Mitglieder der Evangelischen Kirche von Westfalen im evangelischen Glauben erzogen werden sollen
  • Kinder aus der Einrichtung, die vorher bereits eine u3- Platz inne hatten
  • Kinder mit Entwicklungsverzögerungen, körperlichen oder geistigen Einschränkungen oder Behinderungen
  • Kinder, deren Geschwisterkinder die Einrichtung zeitgleich besuchen bzw. besucht haben
  • Die Altersmischung in den Gruppen wird berücksichtigt.
  • Die Geschlechtermischung in den Gruppen wird berücksichtigt.


Für die Vereinbarung der Aufnahmekriterien von Kindern in die Einrichtung ist gemäß
§ 9a Abs. 6 KiBiz der Rat der Kindertageseinrichtung zuständig.
Der Rat der Einrichtung besteht aus Vertreterinnen und Vertretern des Trägers, des Personals und des Elternbeirates.