Auftrag und Ziele der KiTa Himmelszelt
Die Tageseinrichtung für Kinder „ Himmelszelt“ ist eine Einrichtung der Ev. – Luth. Kirchengemeinde Paderborn. Die Kirchengemeinde sieht den Auftrag und das Ziel der Kindertageseinrichtung für Kinder in den Äußerungen der Landeskirche, die mit der Zustimmung des Ev. Fachverbandes und des Vorstandes des Diakonischen Werkes formuliert und in einer Handreichung für die Presbyterien vom 15.07.1981 veröffentlicht wurden:
„ Die Kirchengemeinde ist zur Trägerschaft ihrer Tageseinrichtung für Kinder durch das Evangelium von Jesus Christus beauftragt. Die Einrichtung hält die Aufgabe, Kindern und Eltern christliche Lebenshaltungen und Werte zu vermitteln. Auf dieser Grundlage fördert sie die Kinder bei der Entwicklung ihrer Persönlichkeit, ihrer Gemeinschaftsfähigkeit und ihrer Fähigkeit zum Umgang mit der Umwelt. Sie unterstützt die Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder und führt die Familien an das Leben der Kirchengemeinde heran. Mit diesem Verständnis wird die Arbeit in der evangelischen Einrichtungen für Kinder gemeinsam vom Presbyterium, Erzieherinnen/ Erziehern und Eltern gestaltet.“
Anmeldevorgang
Gemäß dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) werden in den Kindertageseinrichtungen Kinder unter drei Jahren sowie Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Schulpflicht aufgenommen.
Aufnahmekriterien
Auf der Grundlage der Bedarfssituation und in Abstimmung mit der städt. Jugendhilfeplanung wird jährlich das Betreuungsbudget jeder Einrichtung überprüft und für das kommende Kindergartenjahr festgelegt. Somit ergibt sich die Anzahl der freien Platz- und Stundenkapazität für die Einrichtung.
Die folgenden Aufnahmekriterien gelten für die freien Plätze, die im Rahmen des jeweils festgelegten Betreuungsbudgets zu Beginn eines jeden Kitajahres, durch die Leitung der Kindertageseinrichtung, zu vergeben sind. Diese Aufnahmekriterien werden berücksichtigt und in gegenseitiger Gewichtung miteinander abgewogen:
Für die Vereinbarung der Aufnahmekriterien von Kindern in die Einrichtung ist gemäß
§ 9a Abs. 6 KiBiz der Rat der Kindertageseinrichtung zuständig.
Der Rat der Einrichtung besteht aus Vertreterinnen und Vertretern des Trägers, des Personals und des Elternbeirates.